Kirchenvater
Kirchenvater / Kirchenväter:
Kirchenvater ist ein Ehrentitel, der vom Papst oder durch Wahl bei einem Konzil vergeben wird.
Ein Kirchenvater hat sich durch kirchliche Wissenschaft und Recht, durch ein besonders heiliges Leben und Wirken über den Kreis der Kirchenlehrer hinaus für die Kirche verdient gemacht.
Er ist der Vater der wahren Kirchenlehre und schützt diese gegen Verfälschung.
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Garmisch, neue Kirche St. Martin: Ambrosius
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Garmisch, neue Kirche St. Martin: Hieronymus
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Garmisch, neue Kirche St. Martin: Augustinus
Die Vier Kirchenväter werden oft in der Kunst den Vier Evangelisten gleichgestellt. Dies gilt v.a. für die Vier Lateinischen Kirchenväter. Dann sitzen z.B. an einer Kanzel oder auf Fresken in den Zwickeln vier Kirchenväter statt vier Evangelisten.
Alle sind sie Zeugen des wahren Glaubens, haben diesen Glauben gelebt und ihn durch Wort und Schrift verbreitet.
Die Vier Lateinischen Kirchenväter in der Westkirche sind:
1. Ambrosius gest. 397
2. Hieronymus gest. 420
3. Augustinus gest. 430
4. Gregor I. (der Große) gest. 604
Die Vier Griechischen Kirchenväter in der Ostkirche sind:
1. Basilius der Große gest. 379
2. Gregor von Nazianz gest. 389
3. Johannes Chrysostomos gest. 407
4. Athanasius gest. 373