Reichsinsignien: Unterschied zwischen den Versionen
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Ihr Besitz war Voraussetzung und Berechtigung zur Herrschaft im Reich. Sie begleiteten den Herrscher fast immer.<br /> | Ihr Besitz war Voraussetzung und Berechtigung zur Herrschaft im Reich. Sie begleiteten den Herrscher fast immer.<br /> | ||
Ab 1423 werden sie in Nürnberg aufgehoben. 1796 kommen sie in die Hofburg nach Wien, wo man sie heute noch besichtigen kann. <br /> | Ab 1423 werden sie in Nürnberg aufgehoben. 1796 kommen sie in die Hofburg nach Wien, wo man sie heute noch besichtigen kann. <br /> |
Version vom 13. April 2018, 18:08 Uhr
Reichsinsignien / Reichskleinodien sind die Herrschaftszeichen der deutschen Könige und Kaiser.
"Insignien" = die Abzeichen (lateinische Sprache) sind:
1. Reichskrone vmt. von Otto I.,
2. Reichsapfel (12.Jh.),
3. Reichszepter (14.Jh.),
4. Reichsschwert,
5. Mauritiusschwert (11.Jh.),
5. Zeremonienschwert,
6. Hl. Lanze,
7. Krönungsornat, v.a. Krönungsmantel, sowie diverse Reliquien und Heiligtümer.
Im 9. Jh. kamen noch die Aachener Insignien dazu: der Säbel und das Evangelienbuch (Evangelium) von Karl der Große.
Ihr Besitz war Voraussetzung und Berechtigung zur Herrschaft im Reich. Sie begleiteten den Herrscher fast immer.
Ab 1423 werden sie in Nürnberg aufgehoben. 1796 kommen sie in die Hofburg nach Wien, wo man sie heute noch besichtigen kann.
Die Reichsinsignien / Reichskleinodien wurden einmal im Jahr zur Verehrung ausgestellt. Sie brachten Segen und spendeten Ablaß.
Wien,Peterskirche:K Karl der Große u.K Leopold I.
Trier, Dom: Kaiser Karl der Große